HAFTUNGS-
INFORMATIONEN

1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmenden für vorstehende Sportveranstaltung.

2. Für Unfälle der Teilnehmer untereinander haftet der Veranstalter nicht, soweit dies nicht für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflichten zurückzuführen sind.

3. Jeder Teilnehmer kennt die die Gefahren des Radsportes.

Unfälle, welche aus zu dichtem Auffahren (Windschattenfahren), übereifrigem Einsatz, Unüberlegtheit und sonstigen Verhaltensweisen resultieren, stellen keine Pflichtverletzung des Veranstalters dar. Für Witterungsbedingte Unfälle oder Unfälle, welche sich aus der Örtlichen Gegebenheit ereignen, haftet der Veranstalter nicht.

  • Für unsachgemäßes und unsportliches Verhalten haftet ausschließlich der Verursacher.
  • Jeder Teilnehmer hat im öffentlichen Verkehr die StVO zu beachten. Diese gilt auch im Übrigen.
  • Für Schäden jeglicher Art einschließlich Unfälle ist ein Versicherungsschutz durch den Veranstalter nicht gegeben. Deshalb wird dem Teilnehmer nahegelegt, eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.
  • Sollten sonstigen Schadenersatzansprüchen durchgreifen, sind diese auf die Höhe der Teilnehmergebühr beschränkt.

Mit der Teilnahme werden vorstehende Regelungen anerkannt.